1. Versuch

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Satzung 2014 - 2016

1. Versuch: Ende 2014

Zusammengefasst

Der Verbandsvorstand überrumpelt die Mitgliedsvereine mit dem Entwurf für eine komplett abgeänderte Satzung.

Der Vorstand will seine bereits als Hauptamt bezahlten Tätigkeiten in der Satzung verankern und das Ehrenamt als Vorgabe kippen.

Satzungsgemäße Kontroll- und Sicherheitsmechanismen sollen ausgeschaltet werden - der Vorstand will zusätzliche Handlungsfreiheiten.

Die Mitgliederversammlung erteilte den Forderungen des Verbandsvorstandes eines Abfuhr. Stattdessen wurde eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer neuen Satzung einberufen, bestehend aus fünf Vereinsvorständen, zwei Verbandsvorständen und dem Vertragsrechtsanwalt des Kreisverbandes. Lesen Sie dazu hier weiter...

Im Detail:
Der Verbandsvorstand verkannte die Notwendigkeit der Änderung und legte der Mitgliederversammlung vom 22.11.2014 einen Satzungsentwurf vor, der nicht akzeptabel war. Bereits die nicht vorhandene Prüfungs- und Vorbereitungszeit erregte bei vielen Mitgliedsvereinen Verärgerung:

(klicken Sie auf einen der Vereine, um den Antragstext aufzublättern)

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KGV "An der Mühle" e.V. Baalsdorf, Antrag vom 30.10.2014
"Beim Lesen der Änderungen sind sehr viele Fragen offen. Auch musste ich feststellen, dass in der Satzungsänderung fast alles geändert werden soll."
...
"Nun, es wäre doch sehr wünschenswert zur Versammlung eine auserwählte Gruppe zusammenzustellen. Diese Gruppe sollte mit einem kompetenten Anwalt einen Satzungsentwurf erarbeiten. Dieser Satzungsentwurf sollte nach Fertigstellung den Vereinen zur Einsicht vorgelegt werden. Wobei zu beachten ist, dass den Vereinen auch ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt wird, diese zu belesen."
KGV "An den Sprikken" e.V., Antrag vom 29.10.2014
"Ich bitte, diesen Tagesordnungspunkt [Anm. d. Red.: die Beschlussfassung zur Neufassung der Satzung] errsatzlos zu streichen!"
...
"Ich persönlich [...] als Mitglied des Gesamtvorstandes [Anm. d. Red.: der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes] empfinde diese Satzungsneufassung bzw. den Entwurf als Frechheit. Obwohl die Satzung als Rechtsnorm einer Körperschaft privaten Rechts anzusehen ist, will der Vorstand des Kreisverbandes hier eine Rechtsnorm in kürzester Zeit und ohne vorherige Lesung und ohne Beratung als direkte Beschlussfassung in die außerordentliche Mitgliederversammlung am 22.11.2014 einbringen."
...
"Die von Ihnen geplante Neufassung der Satzung [...] sollte nach meiner Ansicht zunächst in die Hände einer aus Mitgliedern des Gesamtvorstandes und unabhängigen Mitgliedern des Kreisverbandes einberufenen Arbeitsgruppe zur Prüfung gegeben werden." [Anm. d. Red.: Wortreihenfolge zum besseren Verständnis sinngemäß geändert]
KGV "Am Radefelder Weg" e.V., Antrag vom 29.10.2014.
"Die Frist zur Bearbeitung und Prüfung der umfangreichen Anträge ist mit einer Woche viel zu kurz. In diesem Zeitraum ist es uns nicht möglich, uns im Vorstand und in einer Mitgliederversammlung einen Standpunkt zu den Beschlussvorlagen zu bilden."
...
"Wir schlagen vor, dass aus der Versammlung heraus sich ein Gremium von 5-10 Personen findet, die mit Hilfe eines Rechtsanwaltes eine Satzungsvorlage erarbeiten."

 

Kritischste Änderungen vorgesehen

Die Vereine hatten zwar keine Zeit, in den vorgegebenen Fristen Anträge zur Versammlung und zur Satzungsänderung zu stellen. Aber bis zur Versammlung waren einige Wochen, in denen die vom Verbandsvorstand vorgesehenen Änderungen an der Satzung eingehend analysiert werden konnten. Hier werden die kritischten und fragwürdigsten Änderungsvorhaben beleuchtet.

  1. Durch Umstrukturierung der entsprechenden Textpassagen etwas versteckt und nicht sofort auffällig: die Vorgabe für grundsätzlich ehrenamtliche Vorstandsmitglieder sollte entfallen! Im gleichen Atemzug sollten hauptamtliche Vorstandsmitglieder zugelassen werden! Damit sollten die zu hohen und unter Bruch der Satzung bereits seit 2014 gezahlten Vergütungen des Verbandsvorstandes "legitimiert" werden (pro Monat: 1. Vors. 450 €, stellv. Vors. 200 €, Finanzvorstand 300 €, Bauvorstand 100 € - alles als Angestelltenverhältnisse!).
  2. Sogenannte "In-Sich-Geschäfte" sollten erlaubt werden. Die wichtige Kontrolle der Vorstandsmitglieder untereinander wäre damit weggefallen. Insbesondere vor der jüngeren Geschichte des Verbandes ist dies weder vertretbar, noch nachvollziehbar. So wird dem ehemaligen Geschäftsführer und Vorsitzenden des Verbandes vorgeworfen, im Alleingang mehrere Hunderttausend Euro veruntreut zu haben. In einem uns vorliegenden Schreiben betont der aktuelle Verbandsvorstand, dass ein Grund hierfür das Nichtfunktionieren gesetzlicher und satzungsgemäßer Kontrollmechanismen. Mit den "In-Sich-Geschäften" wäre eine der wichtigsten Kontrollmechanismen ausgehebelt worden.
  3. Der Verbandsvorstand will gern Erstattung von Lohnausfall erhalten, wenn er für den Verband tätig ist.
  4. Mit dem Schlichtungsausschuss, der nun auch von den einzelnen Mitgliedern der Mitgliedsvereine beauftragt werden können soll, will der Verbandsvorstand seinen Einflussbereich in die Mitgliedsvereine hinein ausweiten - ob der einzelne Verein das nun möchte oder nicht. Hinzu kommt, dass der Verein juristisch absolut selbstständig ist und der Verband nicht berechtigt ist, in diesen hineinzubestimmen.

In der "Finanz- und Kassenordnung", einem Nebenwerk zur Satzung, das gleichzeitig beschlossen werden sollte, war unter anderem vorgesehen, dass

... der Vorstand ermächtigt werden sollte, Nachträge zum Haushalt eigenmächtig und ohne Beteiligung der Mitgliederversammlung aufzustellen. Zusätzliche Ausgaben hätte der Vorstand ohne Genehmigung vornehmen können. Missbrauch und überhohen Ausgaben wären Tür und Tor geöffnet.

... der Vorstand ermächtigt werden sollte, über alle nicht in der Finanz- und Kassenordnung geregelten finanziellen Fragen ohne Rücksprache mit der Mitgliederversammlung zu entscheiden. Damit hätte der Verbandsvorstand eine Generalvollmacht erhalten - Kontrolle und Einschreiten bei Problemen unmöglich.

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(am)

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